für die Nutzung von Online-Services, im Speziellen komfortkasse.eu
der LTC Information Services GmbH, im Folgenden Komfortkasse genannt.

Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Komfortkasse erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragspartnern.

Vertragspartner

Das Angebot von Komfortkasse richtet sich nicht an Konsumenten, sondern ausschließlich an Unternehmer/gewerbliche Kunden („Nutzer“), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch Registrierung auf der Homepage von Komfortkasse durch den Nutzer oder eine durch ihn autorisierte Person zustande.

Vertragsende

Der Vertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Wenn keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, kann der Nutzer jederzeit kündigen, Komfortkasse unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 (dreißig) Tagen. Komfortkasse kann den Vertrag jederzeit bei Vorliegen von wichtigen Gründen (wie z.B. Zahlungsverzug, Verletzung von Pflichten des Nutzers) kündigen.

Leistungsumfang

Komfortkasse stellt dem Nutzer ein System zur Verfügung, mit dem Bestellungen aus dem Webshop des Nutzers an Komfortkasse übertragen werden und mit Zahlungseingängen, die auf einem bei Komfortkasse angeschlossenen Bankkonto eingehen, abgeglichen (zugeordnet) werden. Bei dem Bankkonto kann es sich um ein Konto des Nutzers („Eigenkonto“) oder um ein Konto von Komfortkasse („integriertes Konto“) handeln. Bei einem integrierten Konto nimmt Komfortkasse Zahlungseingänge treuhänderisch entgegen und leitet diese an den Nutzer weiter (Auszahlung). Die Auszahlung erfolgt automatisch oder durch Initiierung des Nutzers im Komfortkasse System. Für eine automatische Auszahlung ist die Erreichung eines Mindestguthabens erforderlich.  Bei Überschreitung eines Maximalguthabens kann Komfortkasse eine Auszahlung initiieren. Während der Verwahrung der Gelder für den Nutzer erfolgt keine Verzinsung. Integrierte Konten werden von mehreren Nutzern verwendet, daher ist eine Veröffentlichung der Bankverbindung (z.B. auf der Homepage des Nutzers) nicht gestattet. Sollte die kontoführende Bank eines integrierten Kontos einen Pfändungsbeschluss gegen den Nutzer erhalten, kann Komfortkasse den gepfändeten Betrag für bis zu acht Wochen einbehalten.

Der Nutzer kann über das von Komfortkasse zur Verfügung gestellte System ebenfalls Rückbuchungen vornehmen. Bei integrierten Konten werden Rückbuchungen direkt vom integrierten Konto zum Konto des ursprünglichen Auftraggebers durchgeführt. Bei Eigenkonten wird der Betrag zuvor vom Eigenkonto des Nutzers per Lastschrift abgebucht.

Wenn ein integriertes Konto mit Kontoführung in Österreich verwendet wird, muss zwingend ebenfalls ein integriertes Konto mit Kontoführung in Deutschland verwendet werden.

Sollten nach Vertragsende Zahlungen auf einem integrierten Konto eingehen, werden diese automatisch an den Auftraggeber zurück erstattet. Komfortkasse ist berechtigt hierfür auch nach Vertragsende die Rückerstattungsgebühr in Rechnung zu stellen.

Bei Nutzung eines Eigenkontos erfolgt der Zugriff auf das Konto in der Regel über einen Partner, der die Schnittstelle zur Bank zur Verfügung stellt. Mit dem Partner wird dabei im Zuge der Anbindung ein eigener Vertrag geschlossen.

Für die Übertragung der Bestellungen aus dem Webshop des Nutzers an Komfortkasse stellt Komfortkasse eine Schnittstelle zur Verfügung. Zusätzlich werden Softwarepakete („Plugins“) angeboten, die die Nutzung der Schnittstelle einfach möglich machen. Diese Plugins werden, je nach verwendetem System, vom Nutzer selbständig in seinem Webshop in Betrieb genommen. Komfortkasse verpflichtet sich, die ordnungsgemäße Funktion der Plugins in einer Testinstallation eines Webshops zu testen. Aufgrund der Fülle von Systemen, Versionen und Varianten kann jedoch keine Funktionsgarantie übernommen werden, die Verantwortung für die ordnungsgemäße Funktion des Plugins im Webshop des Nutzers liegt daher beim Nutzer. Komfortkasse  haftet nicht für Schäden oder Beeinträchtigungen, die durch die Installation oder Nutzung der Plugins entstehen.

Legitimierung

Komfortkasse ist gesetzlich verpflichtet, die Identität des Nutzers festzustellen. Dies erfolgt bei natürlichen Personen  durch ein amtliches Personaldokument (z.B. Reisepass, Personalausweis); bei juristischen Personen durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister bzw. Firmenbuch. Bei juristischen Personen ist bei Nutzung eines integrierten Kontos zusätzlich die Angabe der wirtschaftlich Berechtigten inkl. Identitätsnachweis erforderlich. Um die gewerbliche Nutzung von Komfortkasse zu überprüfen, ist die Angabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer (Schweiz: Unternehmens-Identifikationsnummer) und/oder die Vorlage eines Gewerbescheins notwendig. Bei Nutzung eines integrierten Kontos kann zusätzlich die Vorlage einer Bankbestätigung über das Auszahlungskonto erforderlich sein. Der Nutzer verpflichtet sich, die geforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sollten Unterlagen nicht vorgelegt werden und die Legitimierung daher nicht durchgeführt werden können, wird Komfortkasse nach Setzen einer angemessenen Frist alle Geldeingänge, die auf integrierten Konten erfolgt sind, an den Absender zurück  erstatten.

Gebühren

Die Gebühren können der aktuellen Preisübersicht entnommen werden. Die Preisübersicht ist Vertragsbestandteil. Gebühren werden monatlich in Rechnung gestellt. Bei Nutzung eines integrierten Kontos werden die Gebühren vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Bei zusätzlicher Nutzung eines Eigenkontos werden die Gebühren des Eigenkontos vom integrierten Konto umgebucht. Bei ausschließlicher Nutzung eines Eigenkontos, oder wenn das integrierte Konto keine genügende Deckung aufweist, wird der Rechnungsbetrag per Lastschrift eingezogen. Wenn eine kostenlose Testphase vereinbart wurde, kann diese von Komfortkasse vorzeitig beendet werden, wenn der Nutzer mehr als 10.000 EUR Umsatz auf integrierten Konten erreicht. Bei Zahlungsverzug ist Komfortkasse berechtigt, Zahlungen von Endkunden auf integrierte Konten zu leiten und einzubehalten.

Lastschriften

Für den Einzug von Gebühren und die Durchführung von Rückerstattungen  wird eine Lastschrift durchgeführt. Diese wird standardmäßig als SEPA-Basislastschrift (Schweiz: CH-DD-Basislastschrift) ausgeführt. Die Vorlagefrist beträgt einen (1) Tag. Der Nutzer verpflichtet sich, Komfortkasse dafür das von Komfortkasse zur Verfügung gestellte Lastschrift-Mandat (Schweiz: Zahlungsermächtigung) zu erteilen. Die Vorabinformation (Pre-Notification)  erfolgt spätestens am Tag der Einreichung. Bei einer Lastschriftrückgabe erklärt sich der Nutzer einverstanden, dass Komfortkasse die Lastschrift zwei Mal automatisch neu einreicht. Spesen durch Lastschriftrückgaben werden an den Nutzer weiterverrechnet.

Bei regelmäßig hohen Beträgen für Rückerstattungen wird das Lastschriftverfahren auf SEPA-Firmenlastschrift (Schweiz: CH-DD-Firmenlastschrift) umgestellt. Der Nutzer stimmt dieser Umstellung bereits jetzt zu und verpflichtet sich, das Lastschriftmandat bei seiner kontoführenden Bank innerhalb von drei (3) Wochen zu hinterlegen, wenn von der Bank gefordert.

Fremdwährungen

Der Nutzer kann bei Komfortkasse Konten in verschiedenen Währungen führen. Die Auszahlung des Guthabens kann in der Währung des Kontos oder in einer Fremdwährung erfolgen. Bei einer Auszahlung in einer Fremdwährung erfolgt die Umrechnung des Betrags durch die kontoführende Bank. Komfortkasse erhebt keine zusätzliche Gebühr auf diese Konvertierung.

Wenn Gebühren durch Komfortkasse in einer Fremdwährung verrechnet werden, erfolgt die Umrechnung zum tagesaktuellen Interbanken-Kurs der Europäischen Zentralbank mit einem Aufschlag gemäß Preisübersicht.

Pflichten der Vertragspartner

Der Nutzer verpflichtet sich, die ihm im Zuge der Anmeldung übermittelten Zugangsdaten (Login-Name und Passwort) sicher zu verwahren und Dritten nicht zugänglich zu machen. Komfortkasse haftet nicht für Schäden, die durch unberechtigte Weitergabe der Zugangsdaten entstehen. Der Nutzer verpflichtet sich, das Komfortkasse System nicht durch Übertragung von übermäßig großen Datenmengen oder korrupten/fehlerhaften Daten zu überlasten. Das fehlertolerante Zuordnungssystem von Komfortkasse ist auf eine dauerhafte Erreichbarkeit der Webshops aller Nutzer angewiesen. Der Nutzer verpflichtet sich, für diese dauerhafte Erreichbarkeit zu sorgen und akzeptiert, dass bei längerer Nicht-Erreichbarkeit eines Webshops dieser im Komfortkasse System deaktiviert wird. Die Kommunikation zwischen Komfortkasse und dem Nutzer passiert hauptsächlich über die E-Mail-Adresse, die der Nutzer bei der Anmeldung angegeben hat. Der Nutzer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass E-Mails an die angegebene Adresse zugestellt werden können und laufend abgearbeitet werden. Mitteilungen durch Komfortkasse an den Nutzer gelten durch den fehlerfreien Versand der E-Mail durch Komfortkasse als zugestellt. Sollte die E-Mail-Adresse dauerhaft nicht erreichbar sein, ist Komfortkasse zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Nutzung von Daten und Geheimhaltung

Komfortkasse nutzt die vom Nutzer zur Verfügung gestellten persönlichen Daten von Endkunden ausschließlich zur Zuordnung von Zahlungen. Komfortkasse verpflichtet sich zur Geheimhaltung betreffend aller vom Nutzer hinterlegten Daten, wie insbesondere Bankverbindungen und Zugangsdaten. Davon ausgenommen sind Daten, die vom Nutzer selbst öffentlich zugänglich gemacht werden. Der Nutzer stimmt zu, von Komfortkasse als Referenz zu werblichen Zwecken genannt zu werden.

Haftung

Die Haftung von Komfortkasse im Falle von Fehlfunktionen von Software, die sich im Einflussbereich von Komfortkasse befinden, ist beschränkt auf den durch Komfortkasse verarbeiteten Betrag. Für Fehlfunktionen, die sich außerhalb des Einflussbereichs von Komfortkasse befinden (wie z.B. externe Systeme, Fremdkomponenten, Netzwerk- und Internet-Verbindungen, Banken und deren Anbindungen oder höhere Gewalt) wird die Haftung ausgeschlossen. Komfortkasse garantiert eine Verfügbarkeit des Systems von 99% im Jahresschnitt. Im Falle der Insolvenz der für Komfortkasse kontoführenden Bank sind die Beträge der Nutzer durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Eine darüber hinausgehende Haftung durch Komfortkasse was z.B. die Höhe oder den Termin der Auszahlung der Gelder betrifft wird ausgeschlossen.

Endkunden

Für den Fall, dass ein Endkunde (Kunde des Nutzers) an Komfortkasse herantritt, wird Komfortkasse den Endkunden darauf hinweisen, dass die Kommunikation ausschließlich über den Nutzer erfolgen soll oder die Anfrage an den Nutzer weiterleiten. Ausgenommen davon sind einfache Anfragen zu Zahlungen oder Überweisungen, die in den Zuständigkeitsbereich von Komfortkasse fallen. Für den Fall, dass ein Endkunde die Rückbuchung einer Überweisung verlangt (entweder durch direkte Kontaktaufnahme oder mittels eines Rückrufes der Überweisung durch die Auftraggeberbank) wird Komfortkasse dies dem Nutzer mitteilen. Bei offensichtlich fehlerhaften Überweisungen kann Komfortkasse die Rücküberweisung auch direkt durchführen. Ein Überweisungsrückruf wird vom Nutzer als Rücktrittserklärung des Endkunden akzeptiert. Sofern der Vertrag zum Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung beim Nutzer noch nicht erfüllt ist (z.B. der Versand der Ware noch nicht erfolgt), ist Komfortkasse zur Durchführung der Rücküberweisung berechtigt. Der Nutzer muss die Vertragserfüllung gegenüber Komfortkasse entsprechend nachweisen (z.B. Sendungsnummer). In allen anderen Fällen kann der Nutzer die Rückbuchung bestätigen oder ablehnen. Eine Ablehnung muss begründet werden und wird durch Komfortkasse geprüft. Sollte innerhalb von 30 Tagen und nach mindestens zwei Erinnerungen keine Antwort durch den Nutzer erfolgen, gilt die Rückbuchung als akzeptiert. Gemäß den SEPA-Bestimmungen können Rückbuchungen in bestimmten Fällen auch ohne Zustimmung des Nutzers direkt durch die kontoführende Bank durchgeführt werden. Bei mindestens einer Rückbuchungsanfrage pro Monat für drei Monate in Folge, oder sechs Anfragen innerhalb eines Monats, kann Komfortkasse die weitere Nutzung des integrierten Kontos durch den Nutzer untersagen.

Zuordnungsgarantie

Sofern für einen Zahlungseingang Gebühren an Komfortkasse entrichtet wurden, wird folgende Zuordnungsgarantie von Komfortkasse abgegeben: Zahlungseingänge, die ein Mensch bei Kenntnis der Daten, wie sie Komfortkasse vorliegen, zuordnen hätte können, werden auch vom Komfortkasse System korrekt zugeordnet. Bestellungen und/oder Zahlungseingänge, die der Nutzer selbst veranlasst hat, sind von der Zuordnungsgarantie ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Bestellungen/Zahlungseingänge, die nicht zur Erfüllung/Auslieferung seitens des Nutzers gedacht sind (wie z.B. Testbestellungen).

Falschzuordnung

Im Falle einer falschen Zuordnung, die durch die Zuordnungsgarantie gedeckt ist, ersetzt Komfortkasse dem Nutzer die berechneten Gebühren für den  betreffenden Zahlungseingang. Ein Zahlungseingang, der in einer Zeitspanne von mehr als 24 Stunden seit der Übermittlung des Zahlungseingangs an Komfortkasse nicht zugeordnet wurde, gilt ebenfalls als falsche Zuordnung.

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Insider-Tipps für Ihren Online-Shop

Was wir aus zigtausenden Zahlungsvorgängen gelernt haben,
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  Zahlungsausfälle verhindern
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Ich stimme der elektronischen Verarbeitung meiner Daten zu und bestätige,
dass ich gewerblicher/selbständiger Nutzer bin.
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