Um Abmahnungen zu vermeiden, sollte jeder Online-Händler, der Vorkasse per Banküberweisung anbietet, diese beiden Hinweise berücksichtigen.
1. Zeitpunkt des Vertragsschlusses in den AGB
Die meisten Online-Händler beschreiben in den AGB, wann der Vertrag zwischen Händler und Käufer zustande kommt („Vertragsschlussklausel“). Um Probleme bei geringem Bestand zu umgehen, wird der Vertrag in den wenigsten Fällen sofort beim Betätigen des „Kaufen“-Buttons geschlossen, sondern entweder durch eine Auftragsbestätigung des Händlers (nicht zu verwechseln mit der Bestellbestätigungs-Mail!) oder durch den Versand der Ware.
Eine solche Klausel lautet oft z.B.:
Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware zustande.
Bei Vorkasse ist dies ein Problem: Denn dann müsste der Kunde bereits überweisen, obwohl noch kein Vertrag zustande gekommen ist.
Daher wird die Klausel oft erweitert, um den Vertrag durch die Vorkasse-Überweisung des Kunden entstehen zu lassen:
Bei Zahlungsart Vorkasse kommt der Vertrag zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Vorkasse leistet, zustande.
Auch das reicht nicht aus – denn auch so muss die Überweisung vor Vertragsschluss erfolgen. Das sieht auch das OLG Frankfurt so. Bestätigt hat dies zuletzt das OLG Nürnberg (Urteil vom 30.01.2024, Az. 3 U 1594/23): Die Kombination aus Vorkassepflicht und einem Vertragsschluss erst mit Lieferung der Ware benachteiligt Verbraucher unangemessen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Fazit: Wer Vorkasse anbietet, muss in den AGB beachten, dass die Zahlung erst nach Vertragsschluss erfolgen darf. Möglich wäre z.B., den Vertrag bei Vorkasse nur durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail zustande kommen zu lassen.
Da sich die Rechtsprechung laufend ändert, empfiehlt sich ein AGB-Service mit automatischen Aktualisierungen.
2. Datenschutzerklärung bei Verwendung eines Dienstleisters
Wenn ein Dienstleister wie Komfortkasse verwendet wird, um Zahlungen per Überweisung abzuwickeln, müssen Shopbetreiber darauf hinweisen, welche Daten weitergegeben werden.
Dazu muss in die eigenen Datenschutzbestimmungen oder AGB ein Hinweis eingebaut werden:
Bei Zahlung per Vorkasse erfolgt die Zahlungsabwicklung durch Komfortkasse. In diesem Fall geben wir einige Ihrer Bestelldaten (Name, Adresse, Bestellnummer, Artikelnummer, E-Mail-Adresse, Betrag, Währung) im Rahmen der Zahlungsabwicklung an die LTC Information Services GmbH, Amraser Str. 119, A-6020 Innsbruck, weiter. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Die Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Zahlungsabwicklung.
Zusätzlich sollte auf die ausführlichen Datenschutzbestimmungen des Dienstleisters verlinkt werden.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtssichere Gestaltung Ihrer AGB und Datenschutzerklärung konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.


