Ein dunkelvioletter Komfortkasse Icon Kreis mit zwei diagonalen weißen Linien und einer kürzeren weißen Linie, die sich kreuzen und geometrische Formen innerhalb des Kreises bilden. Der Hintergrund ist hellgrau.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LTC Information Services GmbH, Amraser Str. 119, A-6020 Innsbruck, im folgenden „Komfortkasse“ genannt, für die Nutzung von Online-Services, im Speziellen komfortkasse.eu.

Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Komfortkasse erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragspartnern.

Vertragspartner

Das Angebot von Komfortkasse richtet sich nicht an Konsumenten, sondern ausschließlich an Unternehmer/gewerbliche Kunden („Nutzer“), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch Registrierung auf der Homepage von Komfortkasse durch den Nutzer oder eine durch ihn autorisierte Person und Freischaltung des Accounts durch Komfortkasse zustande. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.

Vertragsende

Der Vertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Wenn keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, kann der Nutzer jederzeit kündigen, Komfortkasse unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 (dreißig) Tagen. Komfortkasse kann den Vertrag jederzeit bei Vorliegen von wichtigen Gründen (wie z.B. Zahlungsverzug, Verletzung von Pflichten des Nutzers) kündigen.

Änderungen der Geschäftsbedingungen und Preise

Komfortkasse kann diese Geschäftsbedingungen und die Preisübersicht ändern. Änderungen werden dem Nutzer mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail angekündigt. Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

Leistungsumfang

Komfortkasse stellt dem Nutzer ein System zur Verfügung, mit dem Bestellungen aus dem Webshop des Nutzers an Komfortkasse übertragen werden und mit Zahlungseingängen von Kunden des Nutzers („Endkunden“), die auf einem bei Komfortkasse angeschlossenen Bankkonto eingehen, abgeglichen (zugeordnet) werden. Bei dem Bankkonto kann es sich um ein Konto des Nutzers („Eigenkonto“) oder um ein Konto von Komfortkasse („integriertes Konto“) handeln. Bei einem integrierten Konto nimmt Komfortkasse Zahlungseingänge treuhänderisch entgegen und leitet diese an den Nutzer weiter (Auszahlung). Der Nutzer beauftragt und ermächtigt Komfortkasse, Zahlungen von Endkunden auf Forderungen des Nutzers für dessen Rechnung entgegenzunehmen und einzuziehen (Einziehungs- und Empfangsermächtigung). Zahlungen von Endkunden auf ein integriertes Konto wirken gegenüber dem Nutzer schuldbefreiend. Die Auszahlung erfolgt automatisch oder durch Initiierung des Nutzers im Komfortkasse System. Für eine automatische Auszahlung ist die Erreichung eines Mindestguthabens erforderlich. Bei Überschreitung eines Maximalguthabens kann Komfortkasse eine Auszahlung initiieren. Während der Verwahrung der Gelder für den Nutzer erfolgt keine Verzinsung. Integrierte Konten werden von mehreren Nutzern verwendet, daher ist eine Veröffentlichung der Bankverbindung (z.B. auf der Homepage des Nutzers) nicht gestattet. Banken gleichen bei Überweisungen den Empfängernamen mit der IBAN ab (Empfängerüberprüfung). Sofern Komfortkasse die Empfänger-Bezeichnung eines integrierten Kontos vorgibt, gibt der Nutzer Endkunden ausschließlich diese Bezeichnung als Zahlungsempfänger an. Sofern der Nutzer die Empfänger-Bezeichnung im Händlerbereich selbst hinterlegen kann, verantwortet er deren Richtigkeit; irreführende oder Rechte Dritter verletzende Bezeichnungen sind unzulässig und können von Komfortkasse abgelehnt oder deaktiviert werden. Sollte die kontoführende Bank eines integrierten Kontos einen Pfändungsbeschluss gegen den Nutzer erhalten, kann Komfortkasse den gepfändeten Betrag für bis zu acht Wochen einbehalten. Komfortkasse kann Auszahlungen ganz oder teilweise aussetzen, soweit und solange gesetzliche Pflichten, behördliche oder gerichtliche Anordnungen, Vorgaben der kontoführenden Bank oder ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, Betrug oder Geldwäsche dies erfordern. Der Nutzer wird informiert, soweit rechtlich zulässig.

Der Nutzer kann über das von Komfortkasse zur Verfügung gestellte System ebenfalls Rückbuchungen vornehmen. Bei integrierten Konten werden Rückbuchungen direkt vom integrierten Konto zum Konto des ursprünglichen Auftraggebers durchgeführt. Bei Eigenkonten wird der Betrag zuvor vom Eigenkonto des Nutzers per Lastschrift abgebucht.

Wenn ein integriertes Konto mit Kontoführung in Österreich verwendet wird, muss zwingend ebenfalls ein integriertes Konto mit Kontoführung in Deutschland verwendet werden.

Sollten nach Vertragsende Zahlungen auf einem integrierten Konto eingehen, werden diese automatisch an den Auftraggeber zurück erstattet. Komfortkasse ist berechtigt hierfür auch nach Vertragsende die Rückerstattungsgebühr in Rechnung zu stellen.

Bei Nutzung eines Eigenkontos erfolgt der Zugriff auf das Konto in der Regel über einen Partner, der die Schnittstelle zur Bank zur Verfügung stellt. Mit dem Partner wird dabei im Zuge der Anbindung ein eigener Vertrag geschlossen.

Für die Übertragung der Bestellungen aus dem Webshop des Nutzers an Komfortkasse stellt Komfortkasse eine Schnittstelle zur Verfügung. Zusätzlich werden Softwarepakete („Plugins“) angeboten, die die Nutzung der Schnittstelle einfach möglich machen. Diese Plugins werden, je nach verwendetem System, vom Nutzer selbständig in seinem Webshop in Betrieb genommen. Aufgrund der Fülle von Systemen, Versionen und Varianten kann keine Funktionsgarantie übernommen werden; die Verantwortung für die ordnungsgemäße Funktion des Plugins im Webshop des Nutzers liegt beim Nutzer. Komfortkasse haftet nicht für Schäden oder Beeinträchtigungen, die durch die Installation oder Nutzung der Plugins entstehen. Die Plugins werden unter ihren jeweiligen Open-Source-Lizenzen bereitgestellt; deren Bedingungen bleiben von diesen Geschäftsbedingungen unberührt.

Komfortkasse entwickelt den Dienst laufend weiter und kann Funktionen ändern oder ersetzen, sofern der Kernleistungsumfang (Zuordnung von Zahlungen) erhalten bleibt. Die Bereitstellung und Pflege älterer Schnittstellenversionen und Plugins kann mit angemessener Ankündigungsfrist eingestellt werden.

Legitimierung

Komfortkasse ist gesetzlich verpflichtet, die Identität des Nutzers festzustellen. Dies erfolgt bei natürlichen Personen durch ein amtliches Personaldokument (z.B. Reisepass, Personalausweis); bei juristischen Personen durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister bzw. Firmenbuch. Bei juristischen Personen ist bei Nutzung eines integrierten Kontos zusätzlich die Angabe der wirtschaftlich Berechtigten inkl. Identitätsnachweis erforderlich. Um die gewerbliche Nutzung von Komfortkasse zu überprüfen, ist die Angabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer (Schweiz: Unternehmens-Identifikationsnummer) und/oder die Vorlage eines Gewerbescheins notwendig. Bei Nutzung eines integrierten Kontos kann zusätzlich die Vorlage einer Bankbestätigung über das Auszahlungskonto erforderlich sein. Der Nutzer verpflichtet sich, die geforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sollten Unterlagen nicht vorgelegt werden und die Legitimierung daher nicht durchgeführt werden können, wird Komfortkasse nach Setzen einer angemessenen Frist alle Geldeingänge, die auf integrierten Konten erfolgt sind, an den Absender zurück erstatten. Der Nutzer teilt Änderungen der bei Registrierung und Legitimierung angegebenen Daten (insbesondere Firma, Rechtsform, wirtschaftlich Berechtigte, Auszahlungskonto, Kontaktdaten) unverzüglich mit.

Gebühren

Die Gebühren ergeben sich aus der unter komfortkasse.eu/preise veröffentlichten Preisübersicht in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung; sie ist Vertragsbestandteil. Änderungen richten sich nach dem Abschnitt „Änderungen der Geschäftsbedingungen und Preise“. Gebühren werden monatlich in Rechnung gestellt. Bei Nutzung eines integrierten Kontos werden Gebühren vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Bei zusätzlicher Nutzung eines Eigenkontos werden die Gebühren des Eigenkontos vom integrierten Konto umgebucht. Bei ausschließlicher Nutzung eines Eigenkontos, oder wenn das integrierte Konto keine genügende Deckung aufweist, wird der Rechnungsbetrag per Lastschrift eingezogen. Eine kostenlose Testphase kann von Komfortkasse vorzeitig beendet werden, wenn der Nutzer mehr als 10.000 EUR Umsatz auf integrierten Konten erreicht. Mahnkosten: 1. Mahnung 5 EUR, weitere 15 EUR. Rechnungsversand per Post: 5 EUR. Bei Zahlungsverzug ist Komfortkasse berechtigt, Zahlungen von Endkunden auf integrierte Konten zu leiten und bis zur Höhe der offenen Forderungen einzubehalten und mit diesen zu verrechnen; übersteigende Beträge werden ausgezahlt. Komfortkasse kann die Verbindung eines Shops mit einem anderen Account von der Begleichung offener Salden des bisherigen Accounts abhängig machen.

Einwendungen

Einwendungen gegen Abrechnungen, Zuordnungen oder Auszahlungen sind innerhalb von sechs Wochen nach Bereitstellung zu erheben; danach gelten diese als genehmigt. Auf diese Folge wird in der Abrechnung hingewiesen.

Lastschriften

Für den Einzug von Gebühren und die Durchführung von Rückerstattungen wird eine Lastschrift durchgeführt. Diese wird standardmäßig als SEPA-Basislastschrift (Schweiz: CH-DD-Basislastschrift) ausgeführt. Die Vorlagefrist beträgt einen (1) Tag. Der Nutzer verpflichtet sich, Komfortkasse dafür das von Komfortkasse zur Verfügung gestellte Lastschrift-Mandat (Schweiz: Zahlungsermächtigung) zu erteilen. Die Vorabinformation (Pre-Notification) erfolgt spätestens am Tag der Einreichung. Bei einer Lastschriftrückgabe erklärt sich der Nutzer einverstanden, dass Komfortkasse die Lastschrift zwei Mal automatisch neu einreicht. Spesen durch Lastschriftrückgaben werden an den Nutzer weiterverrechnet.

Bei regelmäßig hohen Beträgen für Rückerstattungen wird das Lastschriftverfahren auf SEPA-Firmenlastschrift (Schweiz: CH-DD-Firmenlastschrift) umgestellt. Der Nutzer stimmt dieser Umstellung bereits jetzt zu und verpflichtet sich, das Lastschriftmandat bei seiner kontoführenden Bank innerhalb von drei (3) Wochen zu hinterlegen, wenn von der Bank gefordert.

Fremdwährungen

Der Nutzer kann bei Komfortkasse Konten in verschiedenen Währungen führen. Die Auszahlung des Guthabens kann in der Währung des Kontos oder in einer Fremdwährung erfolgen. Bei Auszahlung in Fremdwährung erfolgt die Umrechnung des Betrags durch die kontoführende Bank. Komfortkasse erhebt keine zusätzliche Gebühr auf diese Konvertierung. Wenn Gebühren durch Komfortkasse in einer Fremdwährung verrechnet werden, erfolgt die Umrechnung zum tagesaktuellen Referenzkurs der Europäischen Zentralbank mit einem Aufschlag gemäß Preisübersicht. Bei Begleichung von Gebühren in abweichender Währung wird der Fehlbetrag durch Umrechnung plus 15 EUR Bearbeitungsgebühr verrechnet.

Pflichten der Vertragspartner

Der Nutzer verpflichtet sich, die ihm im Zuge der Anmeldung übermittelten Zugangsdaten (Login-Name und Passwort) sicher zu verwahren und Dritten nicht zugänglich zu machen. Komfortkasse haftet nicht für Schäden, die durch unberechtigte Weitergabe der Zugangsdaten entstehen. Der Nutzer verpflichtet sich, das Komfortkasse System nicht durch Übertragung von übermäßig großen Datenmengen oder korrupten/fehlerhaften Daten zu überlasten. Das fehlertolerante Zuordnungssystem von Komfortkasse ist auf eine dauerhafte Erreichbarkeit der Webshops aller Nutzer angewiesen. Der Nutzer verpflichtet sich, für diese dauerhafte Erreichbarkeit zu sorgen und akzeptiert, dass bei längerer Nicht-Erreichbarkeit eines Webshops dieser im Komfortkasse System deaktiviert wird. Die Kommunikation zwischen Komfortkasse und dem Nutzer passiert hauptsächlich über die E-Mail-Adresse, die der Nutzer bei der Anmeldung angegeben hat. Der Nutzer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass E-Mails an die angegebene Adresse zugestellt werden können und laufend abgearbeitet werden. Mitteilungen von Komfortkasse an den Nutzer gelten am nächsten Werktag nach dem Versand an die angegebene E-Mail-Adresse als zugegangen. Sollte die E-Mail-Adresse dauerhaft nicht erreichbar sein, ist Komfortkasse zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Der Account darf nur für Shops genutzt werden, die der Nutzer selbst betreibt. Die Nutzung für Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Komfortkasse.

Der Zuordnungsmechanismus von Komfortkasse (Verfahren, Faktoren, Gewichtung) ist ein Geschäftsgeheimnis. Dem Nutzer ist es untersagt, ihn durch systematisches Testen – insbesondere durch gezielt dafür erstellte Bestellungen, Zahlungen oder Schnittstellenaufrufe – zu ermitteln oder ermitteln zu lassen; die Prüfung der eigenen Anbindung im üblichen Umfang (z.B. Testbestellungen) bleibt zulässig.

Nutzung von Daten und Geheimhaltung

Komfortkasse nutzt die vom Nutzer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten von Endkunden ausschließlich zur Zuordnung von Zahlungen sowie für statistische Auswertungen in aggregierter Form nach dem Abschnitt „Statistische Auswertungen“. Komfortkasse verpflichtet sich zur Geheimhaltung betreffend aller vom Nutzer hinterlegten Daten, wie insbesondere Bankverbindungen und Zugangsdaten. Davon ausgenommen sind Daten, die vom Nutzer oder Endkunden selbst öffentlich zugänglich gemacht werden. Der Nutzer stimmt zu, von Komfortkasse als Referenz zu werblichen Zwecken genannt zu werden. Der Nutzer kann dieser Nennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

Statistische Auswertungen

Komfortkasse ist berechtigt, die im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeiteten Bestell- und Zahlungsdaten statistisch auszuwerten. Umfang und Schutzmaßnahmen dieser Auswertungen regelt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Die Ergebnisse werden ausschließlich in aggregierter Form ohne Personenbezug und ohne Bezug zu einzelnen Nutzern oder Webshops erstellt. Komfortkasse ist berechtigt, diese aggregierten Ergebnisse für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere zur Produktverbesserung, für interne Kennzahlen, für den Vergleich von Zuordnungsverfahren sowie für Veröffentlichungen und eigenes Marketing. Der Nutzer wird in veröffentlichten Ergebnissen weder genannt noch bestimmbar dargestellt; eine Nennung erfolgt nur mit seiner vorherigen Zustimmung in Schrift- oder Textform. Die Geheimhaltungsverpflichtungen aus dem Abschnitt „Nutzung von Daten und Geheimhaltung“ bleiben unberührt.

Haftung

Die Haftung von Komfortkasse im Falle von Fehlfunktionen von Software, die sich im Einflussbereich von Komfortkasse befindet, ist je Schadensfall auf den vom Fehler betroffenen Zahlungsbetrag beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Für Fehlfunktionen und Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Komfortkasse (wie z.B. externe Systeme, Fremdkomponenten, Netzwerk- und Internet-Verbindungen, Banken und deren Anbindungen oder höhere Gewalt) wird keine Haftung übernommen. Im Falle der Insolvenz der für Komfortkasse kontoführenden Bank besteht Schutz nach Maßgabe der jeweils anwendbaren gesetzlichen Einlagensicherung; eine darüber hinausgehende Haftung von Komfortkasse, etwa für Höhe oder Termin der Auszahlung der Gelder, ist ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz, krass grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden.

Endkunden

Für den Fall, dass ein Endkunde an Komfortkasse herantritt, wird Komfortkasse den Endkunden darauf hinweisen, dass die Kommunikation ausschließlich über den Nutzer erfolgen soll oder die Anfrage an den Nutzer weiterleiten. Ausgenommen davon sind einfache Anfragen zu Zahlungen oder Überweisungen, die in den Zuständigkeitsbereich von Komfortkasse fallen. Für den Fall, dass ein Endkunde die Rückbuchung einer Überweisung verlangt (entweder durch direkte Kontaktaufnahme oder mittels eines Überweisungsrückrufes durch die Auftraggeberbank) wird Komfortkasse dies dem Nutzer mitteilen. Bei offensichtlich fehlerhaften, irrtümlichen oder mehrfachen Überweisungen kann Komfortkasse die Rücküberweisung auch direkt durchführen. Ein Überweisungsrückruf wird vom Nutzer als Rücktrittserklärung des Endkunden akzeptiert. Sofern der Vertrag zum Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung beim Nutzer noch nicht erfüllt ist (z.B. der Versand der Ware noch nicht erfolgt), ist Komfortkasse zur Durchführung der Rücküberweisung berechtigt. Der Nutzer muss die Vertragserfüllung gegenüber Komfortkasse entsprechend nachweisen (z.B. Sendungsnummer). In allen anderen Fällen kann der Nutzer die Rückbuchung bestätigen oder ablehnen. Eine Ablehnung muss begründet werden und wird durch Komfortkasse geprüft. Sollte innerhalb von 30 Tagen und nach mindestens zwei Erinnerungen keine Antwort durch den Nutzer erfolgen, gilt die Rückbuchung als akzeptiert. Gemäß den SEPA-Bestimmungen werden Rückbuchungen in bestimmten Fällen direkt durch die kontoführende Bank durchgeführt (auch ohne Zustimmung von Komfortkasse oder des Nutzers). Bei mindestens einer Rückbuchungsanfrage pro Monat für drei Monate in Folge, oder sechs Anfragen innerhalb eines Monats, kann Komfortkasse die weitere Nutzung des integrierten Kontos durch den Nutzer untersagen.

Zuordnungsgarantie

Sofern für einen Zahlungseingang Gebühren an Komfortkasse entrichtet wurden, wird folgende Zuordnungsgarantie von Komfortkasse abgegeben: Zahlungseingänge, die ein Mensch bei Kenntnis der Daten, wie sie Komfortkasse vorliegen, zuordnen hätte können, werden auch vom Komfortkasse System korrekt zugeordnet. Bestellungen und/oder Zahlungseingänge, die der Nutzer selbst veranlasst hat, sind von der Zuordnungsgarantie ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Bestellungen/Zahlungseingänge, die nicht zur Erfüllung/Auslieferung seitens des Nutzers gedacht sind (wie z.B. Testbestellungen).

Falschzuordnung

Im Falle einer falschen Zuordnung, die durch die Zuordnungsgarantie gedeckt ist, ersetzt Komfortkasse dem Nutzer die berechneten Gebühren für den betreffenden Zahlungseingang. Ein Zahlungseingang, der in einer Zeitspanne von mehr als 24 Stunden seit der Übermittlung des Zahlungseingangs an Komfortkasse nicht zugeordnet wurde, gilt ebenfalls als falsche Zuordnung. Weitergehende Ansprüche aus der Zuordnungsgarantie bestehen nicht; der Abschnitt „Haftung“ bleibt unberührt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Innsbruck. Komfortkasse ist auch berechtigt, den Nutzer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.

Stand: 18. August 2026